BZA-eV
  Standards
 

 

 

 Qualitätsstandards des Berufsverbandes geprüfter Assistenzhundetrainer i.G.


Dies sind die Mindeststandards für alle Assistenzhunde, die dem Berufsverband geprüfter Assistenzhundetrainer i.G. angeschlossen sind. Die Standards sind an den ADEu Standards angeglichen.
 
Alle Assistenzhundetrainer legen Ihr ganzes Wissen und Ihre Arbeitskraft in eine einheitliche, qualitativ hochwertige und tierschutzgerechte Ausbildung der ihnen anvertrauten Assistenzhunde.

Um die Qualität der Standards zu erreichen beträgt die Dauer der Ausbildung zwischen 12 – 18 Monaten je nachdem was für Aufgaben der zukünftige Assistenzhund erlernen soll.

Während der Ausbildung werden weder Hund noch Mensch einer unnötigen Gefährdung durch die bewusste Provokation eines Notzustandes gefährdet. Dies betrifft vor allen Dingen Warnhunde. Es werden im Training keine Unterzuckerungen oder epileptische Anfälle bewusst provoziert, um mit dem Hund daran zu trainieren oder Geruchsproben zu gewinnen.


In den Monaten der Ausbildung, werden Schulungen sorgfältig geplant, durchgeführt und dokumentiert um sicherzustellen, dass jeder Hund bzw.  jedes Team seiner Aufgabe und Leistungsfähigkeit entsprechend geschult wir. Dies ist notwendig, um eine reibungslose und harmonische Teambildung zu erreichen.

 

Die Qualität der Ausbildung von Hund und Mensch werden mit unserem Programm schulintern getestet und dokumentiert bevor das Team die offizielle Prüfung des BZA absolviert.
 

1. Hunde müssen sorgfältig ausgewählt werden, um das maximale Potenzial für die Aufgabe eines sicheren Assistenzhundes zu gewährleisten.
Ein standardisierter (Welpen-)Test gibt einen ersten Eindruck vom Potential des zukünftigen Assistenzhundes.
Über die Herkunft der Hunde kann der Trainer Auskunft geben und diese belegen. Das spätere Arbeitsfeld des Hundes muss zu seiner
Veranlagung passen. Das Höchstalter des Hundes zur Aufnahme in die Fremdausbildung beträgt zweieinhalb Jahre.
Bei der Selbstausbildung können je nach Gesundheits- und Leistungsstand auch ältere Hunde ausgebildet werden.
Des Weiteren
muss eine sorgfältige Überprüfung vorgenommen werden, ob der Besitzer des Hundes in der Lage ist, den Bedürfnisse des Hundes gerecht zu werden und ihn sicher im Alltag zu führen.

 

 
2.  Hunde müssen eine sorgfältige und gute Prägung und Sozialisation durchlaufen. Es ist folgende Auswahl möglich um dies zu gewährleisten:

 

- Die Welpen wachsen in der Assistenzhundeschule auf und werden dort von Beginn an auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet.

 

- Die Welpen verbringen die ersten Lebensmonate in einer Patenfamilie. Dort wird die Sozialisation fortgeführt und der Hund lernt den Grundgehorsam. Im Anschluss findet die Spezialausbildung in der Assistenzhundeschule statt.

 

- Der Welpe kommt direkt in die zukünftige Familie und wird dort von der Assistenzhundeschule bis zur Prüfung betreut. 

Nach der Sozialisierungsphase werden die Hunde
sorgfältig geprüft, bevor die Ausbildung weiter geht. Dies geschieht im Alter von 11-13 Monaten  und wird dokumentiert.

Die Hunde bekommen eine gründliche, medizinische Untersuchung um festzustellen, dass sie keine gesundheitlichen Probleme haben, die einer      Ausbildung zum Assistenzhund im Weg stehen.
So darf der Hund keine HD, ED oder sonstige Gelenkerkrankungen haben. Ein Röntgenbild der Hüften, Schultern und der Wirbelsäule in Narkose gibt darüber Aufschluss.Die Augen des Hundes müssen auf rassespezifische Erkrankungen überprüft werden und bei allen Hunden wird     das Herz-/Kreislaufsystem auf angeborene oder erworbene Erkrankungen untersucht. Die Tiere dürfen nicht an Allergien leiden.

Die Kastration des Hundes ist nicht zwingend notwendig, es kommt auf das jeweilige Assistenzhund-Mensch-Team an ob dieses einen unkastrierten Hund in jeder Situation händeln kann.

3.  Nach Beendigung der Sozialisationsphase wird in der Trainingsphase  jeder Hund  auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden für den er
ausgebildet wird abgestimmt. Diese Bedürfnisse werden mit dem Kunden vorher ausführlich Besprochen und dokumentiert.

 

4.  Hunde müssen mit Hör- und / oder Handzeichen geschult werden. Die Mindest- anforderungen an die Grundkommandos sind:

·        Sitzen und sitzen bleiben (Sitz)
·        Hinlegen und liegen bleiben (Platz)
·        Sofortiges Herankommen auf Ruf (Hier)
·        Gehen an lockerer Leine rechts und links
·        Neben dem Hundeführer ohne Leine laufen (bei mir)
·        Stehenbleiben (Steh)
·        Anhalten am Bordstein
·        Das Hergeben von Gegenständen (Aus)

Der Hund muss auch in großen Menschenmengen, engen Räumen, lauter Umgebung und in Anwesenheit anderer Tiere ruhig und gelassen bleiben. Ungewohnte Untergründe, sich merkwürdig verhaltene oder aussehende Menschen dürfen ihn nicht verunsichern.
Der Hund ist stubenrein und kann sich in öffentlichem Straßenraum sowie in Geschäften und der Wohnung anstandslos benehmen.
Der Hund zeigt ein sicheres Sozialverhalten gegenüber Menschen, anderen Hunden und seiner Umwelt.

5. Hunde müssen mindesten drei unterschiedliche Assistenzleistungen beherrschen, die der Besitzer zur Unterstützung braucht.
Bei Blindenführhunden gelten die Mindeststandards der gesetzlichen Krankenkassen. Signalhunde müssen mind. drei unterschiedliche Geräuschquellen anzeigen.


Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings wird der Ausbildungsstand des Hundes in der Assistenzhundeschule überprüft und dokumentiert.
Dieses Ergebnis wird dem BZA mitgeteilt.
Fällt das Ergebnis positiv aus, kann der Hund bei seinem Besitzer eingearbeitet werden (entfällt bei der  Selbstausbildung) und nach vier Wochen
zur offiziellen Prüfung des BZA angemeldet werden. Während
der Zusammenführung, wird der Trainer das Team begleiten.
Bei der
Einarbeitung werden Trainings auf  öffentlichen Plätzen einschließlich Geschäften und Restaurants durchgeführt.
Der
Trainer begleitet das Mensch-Hund-Team zu einem Treffen mit einem örtlichen Tierarzt und führt gegebenenfalls eine Trainingseinheit am 
Arbeitsplatz
des Hundebesitzers durch. Alle Hundebesitzer werden darauf hingewiesen welche Verantwortung sie tragen, wenn sie einen Assistenzhund nach Standard des BZA in der Öffentlichkeit führen.

Nach dem Bestehen der offiziellen Prüfung schickt der neue Assistenzhundehalter in den ersten sechs Monaten monatlich einen schriftlichen Bericht an die Assistenzhundeschule. In diesem berichtet er über die Fortschritte im Training und Zusammenleben mit seinem Hund.

Nach 12 Monaten erfolgt eine erste Nachprüfung! Danach wird der Ausbildungsstand des Teams im Abstand von 24 Monaten überprüft.
Ab einem Alter von acht Jahren wird der Assistenzhund einmal jährlich auf seine Leistungsfähigkeit tierärztlich untersucht.
Dieser Bericht wird dem BZA eingereicht. Der geprüfte Hund wird im zentralen Assistenzhunderegister des BZA geführt.

 6. Alle Teams müssen im Ausbildungsprogramm in folgenden Bereichen geprüft werden.
     Abschlussprüfung:


·        Sitzen und sitzen bleiben (Sitz)
·        Hinlegen und liegen bleiben (Platz)
·        Sofortiges Herankommen auf Ruf (Hier)
·        Gehen an lockerer Leine rechts und links
·        Neben dem Hundeführer ohne Leine laufen (bei mir)
·        Stehenbleiben (Steh)
·        Anhalten am Bordstein
·        Das Hergeben von Gegenständen (Aus)
.     Ein Warnhund muss Anzeigen können (Unterzucker / Epileptischen Anfall)


Drei individuelle Hilfeleistungen müssen sowohl im häuslichen Umfeld als auch in der Öffentlichkeit unter Ablenkung gezeigt werden.

 

In der Theorie müssen Hundebesitzer Grundkenntnisse über Anatomie und Physiologie des Hundes besitzen.
Sie sollten mit Erste Hilfe Maßnahmen am Hund vertraut sein und wissen, wie man sich in der Öffentlichkeit mit meinem Assistenzhund verhält.
Sie kennen die sie als Hundehalter betreffenden Gesetze. Geprüft werden weiterhin Kenntnisse im Bereich Ausdrucks- und Sozialverhalten, Prägung, Sozialisation, Lerntheorien und praktisches Assistenzhundetraining.

Die praktische sowie auch die theoretische Prüfung  muss vom Berufsverband zertifizierter Assistenzhundetrainer genehmigt werden.

7.
Nach bestandener Prüfung des Mensch- Hund- Teams  bekommt das Team eine laminierte ID-Karte mit einem Foto und Namen von dem Hund und seinem Besitzer.
Der Hund bekommt für seine Kenndecke/Geschirr das offizielle Behindertenbegleithund- /Blindenführhund- / Signalhundabzeichen welches auf der Decke/Geschirr befestigt wird. Die Grundfarbe der Geschirre oder Kenndecken die den Hund als Assistenzhund im Dienst kennzeichnen muss GELB sein.

Im Einsatz muss der Hund mit einer Kenndecke oder Geschirr mit Abzeichen gekennzeichnet werden. Das Logo der jeweiligen
Assistenzhundeschule darf mit auf der Kenndecke angebracht werden. Der Hund bekommt für das Halsband eine Kennmarke,
ebenfalls mit dem  offiziellen Logo, seinem Namen und der Telefonnummer des Besitzers. Die Kennzeichen müssen an den BZA zurückgegeben werden wenn der Hund verstirbt oder nicht mehr als geprüfter Hund des BZA geführt wird.


Assistenzhunde dürfen nur von zertifizierten Assistenzhundetrainern ausgebildet und bei einem neuen Hundebesitzer eingearbeitet werden.

8. Die Assistenzhundetrainer müssen sich an den Mindeststandards des Berufsverbandes für die Ausbildung von Assistenzhunden halten.

 

 

 

 
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