BZA-eV
  Anforderungen Trainer
 
 
Qualitätsanforderungen für die Vollmitgliedschaft als zertifizierte Assistenzhundetrainer

An
wärter auf die Mitgliedschaft müssen ein Gewerbeschein mit Assistenzhundetrainer nachweisen und mindestens 1 Jahre tätig sein.

Sie müssen vorweisen können, welche Arten von Assistenzhunden Sie schon Ausgebildet haben.

Sie sollten eine Ausbildung als Assistenzhundetrainer in folgenden Einrichtungen absolviert haben:

BHV oder Partner-Hunde-Assistenzhunde Österreich.

Wenn sie eine Ausbildung an diesen Stellen absolviert haben,nimmt eine Stelle noch zusätzlich die praktische Prüfung ab.
Es besteht auch die Möglichkeit den Assistenzhundetrainer in unserem Berufsverband zu absolvieren.



Qualitätsanforderungen Hundetrainer/ Tierpsychologen


Hundetrainer und Tierpsychologen (auch Assistenzhundetrainer, die ihre Ausbildung bei einer anderen Stelle als den oben genannten absolviert haben) die Ihre Ausbildung beim BHV, Tierärztekammer Schleswig Holstein/ Niedersachsen oder ATN absolviert haben, mit einer zusätzlichen medizinischen Ausbildung (mind.2 Jahre) können sich als zertifizierte Mitglieder bewerben, wenn Sie sich einer theoretischen und praktischen Prüfung des Berufsverbandes unterziehen. Die Prüfung wird von einmer externen Stelle abgenommen.

Nur Vollmitglieder, die die Zertifizierung des Berufsverbandes erreicht haben, sind Berechtigt sich als zertifizierter Assistenzhundetrainer des Berufsverbandes zu nennen.

Er ist berechtigt, das Logo des Berufsverbandes auf seiner Homepages zu verlinken und öffentlich zu Werben.


Er wird  gleichzeitig als zertifiziertes Vollmitglied des Berufsverbandes auf der Homepages veröffentlicht.


 
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